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. Vorwort Bevor jemand meine Seiten besucht, möchte ich, daß er aufgrund des etwas heiklen Themas des Schnapsbrennens, der Konstruktion der dafür geeigneten Destillen und des gesundheitschädlichen Absinthes zuerst diese Seite zur rechtlichen Lage durchließt. Nach dem Kleingedruckten geht´s unten weiter... Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß das Schnapsbrennen, d.h. die Alkoholgewinnung und -anreicherung (Branntweinherstellung) mittels Destillation aus vergorenen Stoffen ohne behördliche Genehmigung (sog. Moonshining oder Schwarzbrennen) in den meisten Ländern illegal ist. Weiterhin besteht die Gefahr, daß bei der Branntweinherstellung giftiger Methanol ( Erblindung ), Ethylcarbamat, Acrolein (krebserregend ) und andere Stoffe bei unsachgemäßer Arbeit im Destillat konzentriert werden, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Ich distanziere mich daher ausdrücklich von Versuchen, mit einem nach meiner Anleitung gebautem Destilliergerät ohne Genehmigung unversteuerten Alkohol zu brennen. Desweiteren lehne ich jegliche Haftungsansprüche ab, die sich aus dem Aufbau und Betrieb einer nach meiner Anleitung gebauten Destille ergeben sollten. Es ist beim Bau und beim Betrieb zu bedenken, daß hier mit kochenden und brennbaren Flüssigkeiten und zum Teil unter Druck gearbeitet wird, was eine erhebliche Explosionsgefahr darstellt. Hier wird eine entsprechende Sorgfaltspflicht gefordert. Der Besitz und Betrieb von Destillen ist in vielen Ländern verboten bzw. zumindest dei den jeweiligen Behörden melde- und genehmigungspflichtig. Es sind die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Da ich keinen Einfluß auf das Handeln der Besucher meiner Seiten haben kann, übernehme ich keinerlei Haftung für deren Tätigkeiten. Dass ich eine Anleitung zum Schnaps brennen aus selbsgewonnenem Stoff in meinen Seiten aufführe ist keine Aufforderung zu einer ungesetzlichen Handlung, sondern soll nur zur umfassenden Information zu dem auf meinen Seiten abgehandelten Thema dienen, um trotz des Verbotes bei eventuellen Zuwiederhandlungen die Gefahr eventueller gesundheitlicher Folgen möglichst gering zu halten. Für Missbrauch lehne ich jede Verantwortung ab. Legal ist zumindest in Österreich und Deutschland (vermutlich auch für die Schweiz) die Destillation von alkoholhaltigen Kräuterauszügen zur Likörherstellung, wenn der verwendete Alkohol schon versteuerter Trinkalkohol (im Handel erhältlicher Korn, Wodka, Weingeist etc.) ist und nicht aus eigener Produktion stammt. Wie weit diese Möglichkeit in anderen Ländern legal ist, kann ich nicht beurteilen. Absinth enthält das Neurotoxin Thujon. Bei übermäßigem und regelmäßigem Konsum wirken daher Absinth und andere Wermutprodukte gesundheitsgefährdend. Alkohol führt bei übermäßigem und regelmäßigem Konsum auch zu gesundheitlichen Schäden. Ich habe auf die gesundheitlichen Gefahren von Absinth und anderen Spirituosen hingewiesen und lehne daher jegliche Haftungsansprüche ab. Wie weit in dem jeweiligen Land die Herstellung, das in Verkehr bringen und der Konsum von Absinth und anderen alkoholischen Getränken legal ist kann ich nicht beurteilen. Jeder, der versuchen will, Absinth oder andere alkoholische Getränken selbst nach den aufgeführten Rezepten herzustellen, sollte sich nach der Rechtslage im eigenen Land erkundigen. Eine Weitergabe und Verkauf selbst hergestellter Spirituosen ist in der Regel illegal bzw. ist anzeigepflichtig und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Auch hier ist die länderspezifische Rechtslage zu beachten. Ich bin weder Produzent noch Händler von Destillen, Kräutern, Rohstoffen und anderem Zubehör. Ich habe mir diese Seite sorgfältig durchgelesen und mache den Author dieser Seiten für eventuelle rechtliche oder gesundheitliche Komplikationen, die mit dem Inhalt folgender Seiten in Verbindung gebracht werden könnten, nicht verantwortlich. Ich akzeptiere die Hinweise und will jetzt endlich weiterlesen! Ich akzeptiere die Hinweise nicht! |